PureDental Garantie
| Zahnfüllungen | 1 Jahr |
| Einlagen/Schalen | 2 Jahre |
| Festsitzender Zahnersatz (Krone, Brücke) | 2 Jahre |
| Vollständig herausnehmbare Zahnersatz (Prothesen) | 1 Jahr |
| Teilweise herausnehmbare Zahnersatz | 1 Jahr |
| Straumann-Implantat (nur für das Implantat) | Lebenslang |
| Neodent Implantat (nur für das Implantat) | 15 Jahre |
| Wurzelbehandlung | no |
| Provisorischer Zahnersatz | no |
Garantiebedingungen für durchgeführte Zahnbehandlungen:
- Zahnärztliche Kontrolluntersuchungen und Nachbehandlung der Mundhygiene mindestens einmal pro Jahr
- die vom behandelnden Arzt empfohlenen Behandlungen zur Erhaltung des Gesundheitszustands innerhalb von 30 Tagen durchführen ließ (z. B. Zahnsteinentfernung, Unterfütterung von Zahnersatz)
- die bestimmungsgemäße Verwendung des Zahnersatzes
- ordnungsgemäß gepflegter Zahnersatz
- Das Gebiss ist keinen Traumata ausgesetzt, Knochen- und Zahnfleischerkrankungen
- Keine Rechnungsrückstände
Garantiebedingungen für durchgeführte Zahnbehandlungen:
- Vernachlässigung der Teilnahme an jährlichen Kontrolluntersuchungen.
- Bei unzureichender Reinigung der Zahnprothese und unzureichender Mundhygiene.
- Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Zahnersatzes (z. B. bei extremen Krafteinwirkungen, die über die physiologische Kaukraft hinausgehen und zu einer erhöhten Belastung des Zahnersatzes führen)
- bei Rauchen für Implantate, Knochenersatz, parodontologische Eingriffe
- mechanische Beschädigung der herausnehmbaren Zahnprothese (Sturz, Kampfsportarten), chemische Beschädigungen durch Chemikalien (konzentrierter Alkohol, Chemikalien)
- Erkrankungen des Kauapparats aufgrund von systemischen, infektiösen und tumorösen Erkrankungen sowie deren Behandlung; Unfälle und deren Folgen sowie Notfallmaßnahmen, die dabei erforderlich werden.
- Probleme aufgrund psychischer und anderer psychischer Erkrankungen
- Der Zahn muss aufgrund früherer Behandlungen (Füllung, Kronenpräparation) einer Wurzelbehandlung unterzogen werden.
- Allergien, Zahnerkrankungen und deren Folgen, die nach der Behandlung auftraten und vor der Behandlung nicht bekannt waren
- Schäden, die durch extreme Beanspruchung (nächtliches Zähneknirschen, Zähnepressen) entstanden sind,
- Schäden an Zahnersatz, die bereits von einer anderen Person (z. B. Zahnarzt, Zahntechniker) repariert wurden, die nicht in unserer Praxis tätig ist.
Die Beurteilung der individuellen Garantie erfolgt in jedem Fall unter Abwägung der Umstände und auf der Grundlage einer individuellen Entscheidung.
Die Behandlungspläne dienen nur zu Informationszwecken. Während der Durchführung der geplanten Behandlungen können Änderungen auftreten, die sich auch auf die vorab berechneten Kosten auswirken können.